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   BFH, 27.01.1993 - II R 45/90   

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https://dejure.org/1993,26761
BFH, 27.01.1993 - II R 45/90 (https://dejure.org/1993,26761)
BFH, Entscheidung vom 27.01.1993 - II R 45/90 (https://dejure.org/1993,26761)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 1993 - II R 45/90 (https://dejure.org/1993,26761)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.07.1982 - II R 75/81

    Falschbezeichnung - Grundstücksübereignung - Verjährung - Erwerbsvorgang -

    Auszug aus BFH, 27.01.1993 - II R 45/90
    Zutreffend hat das Finanzgericht (FG) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu dem im wesentlichen mit § 16a des Grunderwerbsteuergesetzes Nordrhein-Westfalen (GrEStG NW) gleichlautenden § 16a des Grunderwerbsteuergesetzes Bayern --GrEStG BY-- (Urteil vom 21.Juli 1982 II R 75/81, BFHE 136, 509, BStBl II 1983, 82 [BFH 21.07.1982 - II R 75/81]) angenommen, daß die Festsetzungsfrist entgegen § 16a Satz 1 GrEStG NW schon vor der Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Erwerbsvorgang dem Finanzamt (FA) in einer Weise bekannt geworden ist, die es ihm nach möglicherweise erforderlichen weiteren Ermittlungen erlaubt, den Erwerbsvorgang auf seine Grunderwerbsteuerpflicht zu prüfen.

    Dies gilt auch für das Urteil in BFHE 136, 509, [BFH 21.07.1982 - II R 75/81] BStBl II 1983, 82, [BFH 21.07.1982 - II R 75/81] durch das der Anwendungsbereich des § 16a GrEStG BY wegen seines über den Normzweck hinausgehenden Wortlautes eingeengt worden ist.

  • BFH, 11.07.1985 - II R 106/82

    Grundstückskaufvertrag - Baubetreuungsvertrag - Einheitliches Vertragswerk -

    Auszug aus BFH, 27.01.1993 - II R 45/90
    Entgegen dem Vortrag des FA im Revisionsschriftsatz hat der Senat in dem Urteil vom 11.Juli 1985 II R 106/82 (BFHE 144, 169, BStBl II 1985, 593 [BFH 11.07.1985 - II R 106/82]) nicht ausgeführt, daß er für die Zeit ab 1.Januar 1977 die genannte Rechtsprechung nicht mehr gelten lassen wolle, weil diese zu einer Rechtslage ergangen sei, bei welcher noch jede Ermittlungshandlung der Finanzbehörde nach § 147 der Reichsabgabenordnung (AO) vor dem 1.Januar 1965 eine verjährungsunterbrechende Wirkung gehabt habe.
  • BFH, 04.08.1976 - II R 20/71

    Geltungsbereich - Übergang von Grundstückseigentum - Übergang außerhalb des

    Auszug aus BFH, 27.01.1993 - II R 45/90
    Der Hinweis auf die verjährungsunterbrechende Wirkung jeder Ermittlungshandlung ist in der zitierten Entscheidung vom Senat zwar gegeben worden, er ist aber weder in dieser noch in dem dort vom Senat in Bezug genommenen Urteil vom 4.August 1976 II R 20/71 (BFHE 119, 387, BStBl II 1977, 123) zur Begründung für die einschränkende Auslegung der Verjährungsvorschrift herangezogen worden.
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